In Zusammenarbeit mit der Luftfahrtbehörde Schleswig-Holstein hat die AuG Kiel für die Umsetzung der SORA und das Fliegen mit Drohnen an Windenergieanlagen außerhalb des Sichtbereiches eine spezielle Aufstiegsgenehmigung erhalten. Die erarbeiteten Trainingskonzepte zum sicheren Fliegen an Windenergieanlagen umfassen alle gesetzlich geforderten Regeln für UAV’s und das HSE-Management für Piloten, Hersteller und Betreiber.
Die VDSI-Fachgruppe „Erneuerbare Energien“ hat die VDSI-Regel 02/2019 zum Thema „Drohneneinsatz an Windenergieanlagen On-/Offshore“ erarbeitet. Auf Grund jahrelanger Erfahrungen im HSE-Management und im Drohneneinsatz hatte die AuG Kiel die Projektleitung übernommen.
Die AuG Kiel bietet im Rahmen ihres Trainingskonzeptes alle gesetzlich geforderten Qualifikationen sowie lösungsorientierte Drohnentrainings und -komponenten an. Auch der drohnenbasierte Flugservice kann, je nach Kundenvorgabe, individuell umgesetzt werden.
Am 31.12.2020 wurde eine LUC-Organisation Betriebsszenario -Kategorie „Speziell"- an Windenergieanlagen On-/Offshore auf Grundlage der VDSI-Regel 02/2019 beim LBA beantragt. Mit Erteilung der LUCO wird ein Schulungskonzept für Nachunternehmer angeboten. Nachunternehmer erhalten dann für einen Drohneneinsatz an Windenergieanlagen die notwendigen Dokumente und die interne Betriebsgenehmigung.